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Beratung für die Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen

Allgemeine Beratung durch Juristinnen und Juristen

Rechtsberatung für Mitarbeitervertretungen

Juristinnen und Juristen beraten die Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen

Für die Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen bieten wir konkrete Beratung in Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg an. „Welche Gesetze gelten?“, „Was ist dazu im kirchlichen Arbeitsrecht geregelt?“ oder auch: „Wie wird die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO) angewandt?“ sind typische Fragestellungen für die Rechtsberatung.

Die Beratung erfolgt über die Geschäftsstelle der LakiMAV per E-Mail oder Telefon. Wenn es in der Beratung um Vorlagen, Briefe oder andere Dokumente geht, hängen Sie diese bitte im pdf-Dateiformat an die E-Mail mit Ihrer Frage an.

Die Rechtsberatung steht in der Regel den Vorsitzenden oder deren Stellvertretungen einer MAV zur Verfügung. Die Beratung ist vertraulich.