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Themen A-Z

Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Titel
Abmahnung

Nicht alles was ein Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis kritisiert gefährdet auch gleich den Arbeitsplatz. Gefährlich wird es aber, wenn eine rechtlich korrekte Abmahnung. Die Abmahnung ist in der Regel die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz
(KSchG). Der Arbeitgeber kann, nachdem er eine Abmahnung korrekt erteilt hat, im Wiederholungsfall eine
ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen aussprechen.

Abmahnung, die Dritte

Hiller hat Glück

Sein Chef hat die Chance zur Kündigung verpasst.

Arbeiten im Space

Im Space wird nicht gearbeitet. Da wird gechillt.

Heute

Hier geht's weiter mit der Chillerei

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner um ein Arbeitsverhältnis zu begründen.
Der Arbeitsvertrag wird zwischen der Leitung der Dienststelle und dem oder der Beschäftigten abgeschlossen. 
Im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg muss der Arbeitsvertrag schriftlich, nach dem vorgeschriebenen Muster in der Kirchlichen Anstellungsordnung abgeschlossen werden. 


Mit der Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag entstehen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber sogenannte Haupt- und Nebenpflichten.

Der Arbeitsvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Befristung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

Arbeitszeit und AZV-Tage

Im Arbeitsvertrag wird der Beschäftigungsumfang des einzelnen Mitarbeitenden prozentual zu einer Vollzeitbeschäftigung festgelegt. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung beträgt in der Ev. Landeskirche in Württemberg 40 Stunden in der Woche. Als Besonderheit gibt es bei uns Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage).