Themen A-Z
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Titel | |
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Befristete Arbeitsverträge |
Die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO) erlaubt es, im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Dazu gibt es in der KAO Regelungen, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)ergänzen. Der unbefristete Arbeitsvertrag ist der Regelfall, der befristete Arbeitsvertrag nur die Ausnahme. |
Bezahlte Arbeitsbefreiung |
Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Sie bekommen also in bestimmten Fällen zusätzliche freie Tage und die Vergütung wird weitergezahlt. Alle Fälle sind in § 29 der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) geregelt. |
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