Direkt zum Inhalt

Themen A-Z

Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

A (5) | B (2) | D (1) | E (3) | K (2) | N (1) | R (2) | U (1)
Titel
Befristete Arbeitsverträge

Die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO) erlaubt es, im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Dazu gibt es in der KAO Regelungen, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)ergänzen. Der unbefristete Arbeitsvertrag ist der Regelfall, der befristete Arbeitsvertrag nur die Ausnahme.

Bezahlte Arbeitsbefreiung

Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Sie bekommen also in bestimmten Fällen zusätzliche freie Tage und die Vergütung wird weitergezahlt. Alle Fälle sind in § 29 der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) geregelt.